

Der Gemeinderat besteht bei Gemeinden mit 1001 bis 2000 Einwohnern aus 13 Mitgliedern (letzte Volkszählung 2001 ergab für St. Jakob 1008 Einwohner).
Eine Funktionsperiode dauert 6 Jahre. Die letzten Gemeinderatswahlen fanden am 14. März 2010 in Tirol statt.
Der Gemeinderat berät und beschließt in Sitzungen. Der Bürgermeister hat den Gemeinderat nach Bedarf, mindestens aber vierteljährlich einmal zu einer Sitzung einzuberufen. Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat. Über jede Sitzung des Gemeinderates ist eine Niederschrift aufzunehmen.