Gemeinderatsprotokolle

Über jede Sitzung des Gemeinderates ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese hat den wesentlichen Verlauf der Beratungen, insbesondere alle in der Sitzung gestellten Anträge und die darüber gefassten Beschlüsse unter Anführung des Abstimmungsergebnisses, zu enthalten. Die Niederschrift wird immer in der nächsten Gemeinderatsitzung genehmigt und ist vom Vorsitzenden, von zwei weiteren Mitgliedern und vom Schriftführer zu unterfertigen. Jedermann kann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschriften Einsicht nehmen. Zur Erleichterung des Einsichtnahmerechtes können Sie die Niederschriften ab dem Jahr 2007 downloaden.

Hier können Sie die Gemeinderatsprotokolle downloaden!