Rotwildhegebezirk Ost
VORZEIGEPFLICHT für Kahlwild !
Jedes erlegte Stück Kahlwild ist unverzüglich nach deren Erlegung im grünen/frischen Zustand als den Ganzes (Wildbret mit allen Bestandteilen samt Haupt) bei den zuständigen Hegemeistern oder bei den von der BH Lienz bestellten Personen vorzulegen.
Laut Bescheid vom 10.05.23 dürfen Hirschabschüsse mit Ausnahme des Schmalspießers erst erfolgen, wenn im Hegering 2 Stück Kahlwild erlegt sind!
Zur Erlegung eines Hirsches sind, im Falle der oben erwähnten Voraussetzungen, lediglich jene Jagdreviere berechtigt, welche zuvor zumindest 1 Stück Kahlwild erlegt haben.
Kontakt
Gemeindeamt St. Jakob in Defereggen
Unterrotte 759963 St. Jakob in Defereggen
Parteienverkehr: Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten werden wir, wenn notwendig, gerne Ihre Anliegen behandeln. Dazu ersuchen wir aber um vorherige telefonische Anmeldung.
Tel.: +43 4873 6320 e-Mail: gemeinde@stjakob.at