Ratgeber im Trauerfall
Todesfall - Was ist zu tun?
- Bei Sterbefällen in der Gemeinde ist unverzüglich der Sprengelarzt (Dr. Gernot Walder GmbH, Tel.: 0664/155 9963) zu verständigen. Der diensthabende Arzt führt die Totenbeschau durch und stellt die Todesanzeige aus, die dem Standesamt am nächsten Werktag vorzulegen ist. Im Krankenhaus oder Pflegeheim stellt der für die Einrichtung zuständige Arzt die Todesbescheinigung aus.
- Verständigung Familienmitglieder, Verwandtschaft, Freundeskreis, Nachbarschaft, Arbeitgeber, Arbeitskollegen und Vereinen.
- Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsunternehmen:
- Bestattung Bergmeister, Tel. 04875/5456, Matrei i. O., Lienzer Str. 45
- Bestattung Bergmeister, Tel. 04852/62090, Lienz, Beda-Weber-Gasse 14
Mail: info@bestattung-bergmeister.at / Homepage: www.bestattung-bergmeister.at - Einsargung und Überführung in die Totenkapelle besprechen. Eventuell Bekleidung vorbereiten, die der/die Verstorbene gerne getragen hat
- Parte u. Sterbebildchen werden auch vom Bestatter gedruckt. Eventuell Foto vorbereiten, Textvorschläge liegen beim Bestatter auf
- Holzkreuz, Sarggesteck und Kränze können auch beim Bestatter bestellt werden, ansonsten Kontaktaufnahme mit der gewünschten Gärtnerei
- Verständigung des Pfarramtes:
- mit Pfarrer Damian Frysz (0676/8730 79 06) bzw. Marietta Mariacher (0650/58 08 108) Seelenrosenkränze, Begräbnistermin und Begräbnisgestaltung besprechen
- Verständigung des Vorbeters (Nachbarschaft)
- Meldung dem jeweiligen Gemeindeamt:
Diese übernimmt das Herrichten der Totenkapelle, die Grabeinteilung und die Organisation der Grabmacher. Im Gemeindeamt erfahren Sie Rat und weitere Hilfe. Telefon: +43 4872/5346 - Weitere organisatorische Punkte:
- Kreuz-, Sarg- und Kranzträger organisieren (Nachbarschaft)
- Ort der Zehrung bzw. Totenmahl festlegen
- Kontaktaufnahme mit der Musikkapelle, Chöre, Sing- u. Spielgruppen für die
musikalische Gestaltung des Sterbegottesdienstes und der kirchlichen Einsegnung.
- Meldung beim Standesamt:
- Für die Meldung beim Standesamt und Ausstellung der Sterbeurkunde sind folgende Dokumente erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde (gegebenenfalls Scheidungsurteil)
- Wenn kein Wohnsitz im Inland: Meldenachweis über den letzten Wohnsitz
- Anzeige des Todes durch Sprengelarzt oder Krankenhaus
Kontakt
Gemeindeamt Hopfgarten in Defereggen
Dorf 469961 Hopfgarten in Defereggen
Parteienverkehr: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 14 bis 18 Uhr
Sprechstunde Bürgermeister nach telefonischer Vereinbarung unter +43 699/19 74 04 30
Tel.: +43 4872/5346 e-Mail: gde.hopfgarten@defnet.at