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Verordnungen

Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) bietet eine umfassende und öffentlich zugängliche Sammlung aller rechtlich verbindlichen Gesetze und Verordnungen, die im Bundesgesetzblatt oder in den Landesgesetzblättern veröffentlicht werden. Es dient als zentrale Datenbank zur Information über das österreichische Recht.

Seit dem 1. Juli 2025 werden auch die Verordnungen der Tiroler Gemeinden rechtsverbindlich im RIS kundgemacht. Damit entfällt die bisherige Kundmachung auf der Amtstafel.

Alle ab 1. Juli 2025 kundgemachten Verordnungen der Gemeinde sind im RIS einsehbar und werden laufend ergänzt.

Folgende Verordnungen der Gemeinde wurden ab 01.07.2025 im RIS kundgemacht und gelten aktuell:

Kanalbenützungsgebührenverordnung

Kanalordnung

Abfallgebührenordnung

Wasserbenützungsgebührenverordnung

Wasserleitungsordnung

Hundesteuerverordnung

Friedhosfbenützungsgebührenverordnung

Friedhofsordnung


Verordnungen, die vor dem 01.07.2025 kundgemacht wurden und aktuell gelten, sind unterhalb abrufbar:

Gebühren- und Indexanpassungen ab 01.01.2023

Müllabfuhrordnung

Erschließungskosten

Waldumlage

Geschwindigkeitsbeschränkung in Plon L25

Freizeitwohnsitzabgabe

Leerstandsabgabe


Kontakt

Gemeindeamt Hopfgarten in Defereggen

Dorf 46
9961 Hopfgarten in Defereggen

Parteienverkehr: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr

Nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunde Bürgermeister nach telefonischer Vereinbarung unter +43 699/19 74 04 30

Tel.: +43 4872/5346 e-Mail: gde.hopfgarten@defnet.at