Verordnungen
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) bietet eine umfassende und öffentlich zugängliche Sammlung aller rechtlich verbindlichen Gesetze und Verordnungen, die im Bundesgesetzblatt oder in den Landesgesetzblättern veröffentlicht werden. Es dient als zentrale Datenbank zur Information über das österreichische Recht.
Seit dem 1. Juli 2025 werden auch die Verordnungen der Tiroler Gemeinden rechtsverbindlich im RIS kundgemacht. Damit entfällt die bisherige Kundmachung auf der Amtstafel.
Alle ab 1. Juli 2025 kundgemachten Verordnungen der Gemeinde sind im RIS einsehbar und werden laufend ergänzt.
Folgende Verordnungen der Gemeinde wurden ab 01.07.2025 im RIS kundgemacht und gelten aktuell:
Kanalbenützungsgebührenverordnung
Wasserbenützungsgebührenverordnung
Friedhosfbenützungsgebührenverordnung
Verordnungen, die vor dem 01.07.2025 kundgemacht wurden und aktuell gelten, sind unterhalb abrufbar:
Gebühren- und Indexanpassungen ab 01.01.2023
Geschwindigkeitsbeschränkung in Plon L25
Kontakt
Gemeindeamt Hopfgarten in Defereggen
Dorf 469961 Hopfgarten in Defereggen
Parteienverkehr: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
Sprechstunde Bürgermeister nach telefonischer Vereinbarung unter +43 699/19 74 04 30
Tel.: +43 4872/5346 e-Mail: gde.hopfgarten@defnet.at