Termine

15. Mai 2023  -  10. Juni 2023

Feuerpolizeiliche Hauptüberprüfung

in unserer Gemeinde
ab 15. Mai bis Juli 2023

 

 

Mit Beginn des Jahres 2005 ist eine neue Feuerpolizeiordnung in Kraft getreten. Dieses Landesgesetz regelt nach wie vor alle notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Als eine der wesentlichsten Änderungen auf dem Gebiet des Brandschutzes stellt darin wohl die Abschaffung der regelmäßigen Feuerbeschau in privaten Objekten dar. Um aber den Brandschutz im privaten Bereich nicht ganz außer Acht zu lassen, gibt es die so genannte Hauptüberprüfungspflicht durch den Rauchfangkehrermeister.

So sind die gemäß Feuerpolizeiordnung reinigungs- und überprüfungspflichtigen Anlagen alle fünf Jahre durch einen befugten Rauchfangkehrer hinsichtlich der Brandsicherheit zu kontrollieren. Die Hauptüberprüfung wird ab Montag, den 15. Mai 2023 bis voraussichtlich Ende Juli 2023 von Rauchfangkehrermeister Wolfgang Forstlechner im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt.

Ein Befund, dass hoffentlich alles in Ordnung ist oder mit eventuell vorgefundenen Mängeln, ist nach der Überprüfung an die Gemeinde und Sie als Kunde auszustellen.

Bitte beachten Sie, dass alle Räume, in welchen sich Feuerstätten befinden oder durch die Kamine führen, zugänglich sein müssen.

Die Hauptüberprüfung kostet gemäß Landestarif € 40,39 (inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer).

Für allfällige Fragen zur Hauptüberprüfung oder für individuelle Terminvereinbarungen steht Ihnen der Rauchfangkehrermeister Wolfgang Forstlechner mit seinem Team gerne zur Verfügung (Telefon: 04875/6184 oder 0676/3874 535).

Amtliche Mitteilung - Feuerpolizeiliche Hauptüberprüfung

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