Pflegegeld
Das bedeutet in der Praxis, dass das Pflegegeld bedarfsorientiert aber nicht bedarfsdeckend ist; es ist ein Zuschuss für Pflegeleistungen und soll auch dafür verwendet werden.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist an bestimmte Vorraussetzungen gebunden, welche in der jeweiligen gesetzlichen Bestimmung festgelegt sind. Die Zuerkennung erfordert die Erfüllung folgender Vorraussetzungen:
Vorliegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderung (z.B. hochgradige Sehbehinderung, Blindheit, ...)
Ständiger Pflegebedarf von mindestens sechs Monaten
Pflegeaufwand von mehr als 60 Stunden monatlich
Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (betrifft nur das Tiroler Pflegegeldgesetz - Ausnahmen sind zum Teil möglich)
Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich (Bundespflegegeldgesetz) bzw. in Tirol (Tiroler Pflegegeldgesetz)
Wie kommt man zum Pflegegeld?
Pflegegeld muss grundsätzlich beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger, Unfallversicherungsträger, Rentenstelle (z.B. PVA der Arbeiter, PVA der Angestellten, SVA der Bauern, SVA der gewerblichen Wirtschaft, Bundespensionsamt, Bundessozialamt, ÖBB, Telekom Austria, ...) beantragt werden.
Sie können die Formulare mit dem angeführten Link herunterladen: http://www.help.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?quelle=HELP&flow=FO&leistung=LA-HP-GL-FormularPflegegeldPVA
Höhe des Pflegegeldes
Pflegebedarf in Stunden pro Monat Betrag in Euro
Pflegestufe 1 mehr als 65 Stunden 154,20 Euro
Pflegestufe 2 mehr als 95 Stunden 284,30 Euro
Pflegestufe 3 mehr als 120 Stunden 442,90 Euro
Pflegestufe 4 mehr als 160 Stunden 664,30 Euro
Pflegestufe 5 mehr als 180 Stunden, wenn
ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist 902,30 Euro
Pflegestufe 6 mehr als 180 Stunden, wenn
• zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
• die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist 1.242,00 Euro
Pflegestufe 7 mehr als 180 Stunden, wenn
• keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
ein gleich zu achtender Zustand vorliegt 1.655,80 Euro
Falls Sie sich als Antragsteller ungerecht eingestuft fühlen, lassen Sie sich vor einer Klage unverbindlich beraten z.B. bei den Juristen der Arbeiterkammer, bei den für das Pflegegeld zuständigen SachbearbeiterInnen der Tiroler Landesregierung, Abt. Soziales oder über die Pflege-Hotline im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, beim Sozialsprengel, um schon im Vorfeld Ihre Erfolgschancen abzuklären und sich unnötigen Ärger zu ersparen.
Das Pflegegeld ruht für den Zeitraum der Unterbringung in einer Krankenanstalt, mit Ausnahme des Eintritts- und Entlassungstages (auf Antrag und nach Prüfung der Vorraussetzungen kann das Pflegegeld auch während eines stationären Aufenthaltes weitergewährt werden).
Noch zu beachten ist, dass nach dem Tod (bei einem laufenden Verfahren) unbedingt ein Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens zu stellen ist.
Wichtige Informationsstellen:
Sozialsprengel Defereggental-Kals
Pflegegeldreferat der Tiroler Landesregierung Tel: 0 512 508 2622
Broschüre "Tiroler Pflegegeld", ein Ratgeber des Landes Tirol
Sozial- und GesundheitsInformationsService http://sogis.uibk.ac.at
Pflegetelefon des Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Tel: 0800 201 622