Verstirbt jemand zu Hause ist unverzüglich der Sprengelarzt zu verständigen. Dieser führt die Totenbeschau durch. Ist der jeweilige Sprengelarzt nicht bekannt ist der Ärztenotruf Tel.: 141 behilflich. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Altenheim wird die Totenbeschau von der jeweiligen Anstalt selbst angeordnet.
Mit dem Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen um Sargauswahl, Abholung und Überführungstermin zur jeweiligen Leichenhalle abzuklären. Im Beratungsgespräch mit dem Bestatter erhalten Sie die notwendigen Informationen zur Bestattungsart ( Erd- oder Feuerbestattung), zur Erledigung der Formalitäten, Erstellung der Trauerdrucksorten wie Parten und Sterbebilder, den anfallenden Bestattungskosten in ihrer Gesamtheit und auf Fragen, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Ableben Ihres Angehörigen wichtig erscheinen.
Mit dem jeweiligen Herrn Pfarrer Beerdigungstermin und Beerdigungsverlauf besprechen.
Wenn die Graböffnung und das Aufsperren der jeweiligen Leichenhalle nicht schon vom Bestattungsunternehmen veranlasst oder durchgeführt wurden mit der jeweiligen Gemeinde diesbezüglich Kontakt aufnehmen.
Verständigung von Familie, Verwandtschaft, Freundeskreis, Arbeitgeber, Arbeitskollegen und Vereinen.
Erforderliche Dokumente für die Ausstellung der Sterbeurkunden:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde (der letzten Ehe)
Diese Urkunden sind dem Bestattungsunternehmen zu übergeben damit die Sterbeurkunden am zuständigen Standesamt ausgestellt werden können.
In Gemeinden, in denen Abläufe bei der Beerdigung durch die Dorfgemeinschaft oder Nachbarschaftshilfe übernommen werden empfiehlt es sich, folgende Punkte abzuklären:
Kreuz-, Sarg- und Kranzträger
Verbindungsaufnahme mit den Kapellen, Chören usw. bezüglich der musikalischen Gestaltung
Vorbeter(in) für Seelenrosenkränze und bei Beerdigung
eine Person bestimmen, die den Beerdigungsablauf regelt
In den Tagen nach der Beerdigung
Dankanzeigen und Nachruf in den Medien
Erstellung der Todesfallaufnahme beim zuständigen Notar
Finanzielles: Originalbelege aller getätigten Ausgaben aufbewahren für Vorlage beim Notar und später zur evtl. Geltendmachung beim Finanzamt.
In Pensionsangelegenheiten: Verständigung der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt durch Vorlage einer Sterbeurkunde evtl. Geltendmachung von Pensionsansprüchen (Witwenpension, Waisenpension).
Bei Versicherungen: Kontaktaufnahme und Vorlage der Sterbeurkunde.
Grabeinfassung und Grabstein aussuchen.
Bitte die jeweiligen Friedhofsverordnung beachten!
(liegen in den Gemeinden auf).