Sachwalterschaft
Sachwalterschaft
Ein/e SachwalterIn wird dann bestellt, wenn jemand seine Geschäfte nicht ohne Nachteil für sich selbst besorgen kann. Je nach Bedarf kann ein/e SachwalterIn für eine Einzelangelegenheit, für mehrere oder sämtliche Angelegenheiten bestellt werden.
Das Verfahren zur Bestellung einer Sachwalterin/eines Sachwalters kann entweder vom Bezirksgericht (von Amts wegen) eingeleitet oder von Angehörigen, Behörden oder sonstigen dritten Personen angeregt werden.
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