Ein/e SachwalterIn wird dann bestellt, wenn jemand seine Geschäfte nicht ohne Nachteil für sich selbst besorgen kann. Je nach Bedarf kann ein/e SachwalterIn für eine Einzelangelegenheit, für mehrere oder sämtliche Angelegenheiten bestellt werden.
Das Verfahren zur Bestellung einer Sachwalterin/eines Sachwalters kann entweder vom Bezirksgericht (von Amts wegen) eingeleitet oder von Angehörigen, Behörden oder sonstigen dritten Personen angeregt werden.
Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft
Muchargasse 2/2
9900 Lienz
Tel.: 04852 73190, Fax: 04852 73190-4
E-Mail: lienz@sachwalter.at