Versicherungsmöglichkeiten

Versicherungsmöglichkeiten

 

Versicherung während der Pflege eines Angehörigen:
Sie können Pensionsversicherungszeiten erwerben, indem Sie eine freiwillige (kostenpflichtige) Versicherung beantragen.

Begünstigte Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
Für pflegende Angehörige, die einen nahen Familienangehörigen unter gänzlicher bzw. erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen, bestehen folgende Möglichkeiten, um unter günstigeren Bedingungen Pensionsversicherungszeiten zu erwerben:


1. Weiterversicherung für pflegende Angehörige

Personen, die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind (z.B.: Beendigung der Erwerbstätigkeit), um einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige zu pflegen, können sich in der Pensionsversicherung weiterversichern.

Voraussetzungen:

- Anspruch des pflegebedürftigen Angehörigen auf ein
Pflegegeld zumindest der Stufe 3

- gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege in
häuslicher Umgebung

- Vorliegen bestimmter Vorversicherungszeiten

Höhe der Beiträge:

Für nähere Informationen klichen Sie bitte hier:

http://www.help.gv.at/Content.Node/36/Seite.360521.html


2. Selbstversicherung für pflegende Angehörige

Diese neue Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger kann auch neben einer aufgrund einer Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen:

- Anspruch des pflegebedürftigen Angehörigen auf ein
Pflegegeld zumindest der Stufe 3

- erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege in
häuslicher Umgebung

- Wohnsitz im Inland

Höhe der Beiträge:

Nähere Informationen zu diesen Versicherungsmöglichkeiten erhalten Sie beim zuständigen Pensionsversicherungsträger oder beim Pflegetelefon oder unter http://www.help.gv.at/Content.Node/36/Seite.360521.html


3. Mitversicherung in der Krankenversicherung

Seit 1. Jänner 2001 besteht die Möglichkeit, Angehörige, die Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 4 beziehen bzw. von Angehörigen, die den Versicherten mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 4 pflegen, beitragsfrei in der Krankenversicherung mitzuversichern.
Nähere Information zu dieser Versicherungsmöglichkeit erhalten Sie bei ihrer zuständigen Krankenkasse oder beim Pflegetelefon.

Anrechnung der Pflegegeldzeiten auf die Pension
Sämtliche Zeiten, in denen eine kostenlose Selbstversicherung zur Pflege eines behinderten Kindes oder eine beitragspflichtige Selbst- bzw. Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bestand, werden als Beitragszeiten für die Pension berücksichtigt.


4. Familienhospizkarenz

Was ist die Familienhospizkarenz?

Ein Rechtsanspruch auf Herabsetzung, Änderung oder Freistellung von der Normalarbeitszeit für Arbeitnehmer/Innen zur Begleitung sterbender Angehöriger.

Damit wird den Bedürfnissen sterbender Menschen und ihrer Angehörigen Rechnung getragen "Lebensqualität bis zuletzt" durch die Präsenz vertrauter Angehöriger zu gewährleisten.

Die Familienhospitzkarenz wird vom Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützt - für nähere Infomationen klicken Sie bitte hier: http://www.ams.or.at/sbg/index.html