Rotwildhegering Nord u. Süd

VORZEIGEPFLICHT für Kahlwild !

Jedes erlegte Stück Kahlwild ist unverzüglich nach deren Erlegung im grünen/frischen Zustand als  den Ganzes (Wildbret mit allen Bestandteilen samt Haupt) bei den zuständigen Hegemeistern oder bei den von der BH Lienz bestellten Personen vorzulegen.

Laut Bescheid vom 10.05.23 dürfen Hirschabschüsse mit Ausnahme des Schmalspießers erst erfolgen, wenn im Hegering 2 Stück Kahlwild erlegt sind!
Zur Erlegung eines Hirsches sind, im Falle der oben erwähnten Voraussetzungen, lediglich jene Jagdreviere berechtigt, welche zuvor zumindest 1 Stück Kahlwild erlegt haben.