Bescheid vom 01.05.2024
VORZEIGEPFLICHT für Kahlwild !
Jedes erlegte Stück Kahlwild ist unverzüglich nach deren Erlegung, im grünen/frischen Zustand als Ganzes (Wildbret mit allen Bestandteilen samt Haupt) bei den zuständigen Hegemeistern oder bei den von der BH Lienz bestellten Personen vorzulegen.
Laut Bescheid vom 01.05.2024 dürfen Hirschabschüsse mit Ausnahme des Schmalspießers erst erfolgen, wenn im Hegering 2 Stück Kahlwild erlegt sind!
Der zweite Hirschabschuss der Kl. III, ausgenommen Schmalspießer, darf erst erfolgen, wenn darüber hinaus noch 2 weitere Stücke Kahlwild (Tiere oder Kälber) erlegt sind.
Die Bezirkshauptmannschaft Lienz verfügt in Ergänzung zu den jeweiligen Abschlussplänen der unten angeführten Jagdgebiete, nach Anhörung des zuständigen Hegemeisters, gemäß § 37b, Abs. 6 lit. b Tiroler Jagdgesetz (TJG) 2004, LGBI. Nr. 41/2004 i. d. F. Nr. 85/2023, an Abschluss von
( letzter Abschuss: )
Hirsche | frei | erlegt | Fallw. | Hege | Anmerkung |
Klasse 1 | |||||
Klasse 2 | |||||
Klasse 3 | |||||
Schmalspießer | 1 | ||||
Schmaltier | 2 | ||||
Alttier | 2 | 1 | |||
Kälber | 1 | 2 | |||
Gesamt | 6 |
in den nachstehenden Revieren des Hegebezirkes St. Jakob in Defereggen - Ost im laufenden Jagdjahr 2024/2025.
EJ Erlsbacheralpe, EJ Jesacheralpe, EJ Lappachalpe, EJ Oberseitalpe, EJ Stalleralpe, EJ Stalle-Rogotzalpe, EJ Tegischerbachl