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Heiz- und Energiekostenzuschuss 2022

Einmaliger Zuschuss zu Heiz-Kosten und Energie-Kosten 2022

Die Einkommensgrenzen für den Energiekostenzuschuss wurden erheblich erhöht!
Kontrolliert eure Einkommensverhältnisse - es geht immerhin um 250,00 Euro ...

 

 

Zur teilweisen Abfederung der massiven Preissteigerungen im Energiekostenbereich aufgrund der Ukraine-Krise wird neben dem Heizkostenzuschuss auch ein Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig 250,00 Euro gewährt.

Per Umlaufbeschluss vom 1. August 2022 hat die Landesregierung die beiliegende Richtlinie der Erweiterung der Einkommensobergrenzen für den Energiekostenzuschuss 2022 beschlossen.

Die nach der bisherigen Richtlinie bereits bearbeiteten und aufgrund der Überschreitung der Einkommensobergrenze abgelehnten Anträge werden von Amts wegen aufgerollt und laut der neuen Richtsätze berechnet.

Um die Gewährung des Heiz- bzw. Energiekostenzuschusses kann zwischen 15. März und 31. Dezember 2022 mit dem beiliegenden und bereits verwendeten Antragsformular angesucht werden.

Weitere Infos und das Antragsformular sind im Gemeindeamt Hopfgarten (Tel.: 04872/5346) erhältlich!



Richtlinien mit den Netto-Einkommensgrenzen - Stand: 01.08.2022
Antragsformular zum Download (pdf.Datei)
Informationen Land Tirol

 

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