Gemeindeamt

Das Gemeindewesen in Tirol ist in der Tiroler Gemeindeordnung (TGO 2001) geregelt.

Organe der Gemeinde sind der Gemeinderat, der Gemeindevorstand und der Bürgermeister. Die Funktionsperiode der Gemeindeorgane beträgt sechs Jahre. Die Wahl der Organe der Gemeinde regelt die Tiroler Gemeindewahlordnung (TGWO 1994).

Der Gemeinderat besteht bei Gemeinden mit 201 bis 1000 Einwohnern aus 11 Mitgliedern (St. Veit - letzte Volkszählung 2001 ergab 791 Einwohner).

Zur Besorgung der Aufgaben der Gemeinde bedienen sich die Gemeindeorgane des Gemeindeamtes. Der Bürgermeister ist der Vorstand des Gemeindeamtes. Zur Leitung des Inneren Dienstes hat der Bürgermeister einen Amtsleiter zu bestellen. Die Führung der Finanzverwaltung obliegt einem Kassenverwalter, der ebenfalls vom Bürgermeister zu bestellen ist.

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