Staatsbürgerschaft

Staatsbürgerschaftsevidenz

Staatsbürgerschaftsevidenzstelle ist

a) für Personen, die vor dem 1. Juli 1966 im Gebiet der Republik geboren sind:
die Geburtsgemeinde (Gemeindeverband)

b) für Personen, die nach dem 30. Juni 1966 im Gebiet der Republik geboren sind:
die Gemeinde (Verband), in der die Mutter im Zeitpunkt der Geburt der zu verzeichnenden Person laut Eintragung im Geburtenbuch ihren Wohnort hatte;
wenn dieser im Auslang liegt, die Geburtsgemeinde (Verband) der zu verzeichneten Person.

c) für Personen, die im Auslang geboren sind oder bei denen sich nach lit. a oder b keine Zuständigkeit feststellen lässt:
die Gemeinde Wien (MA 35)

Vom Staatsbürgerschaftsverband St. Jakob in Defereggen wird für die Gemeinden St. Jakob, St. Veit und Hopfgarten die Staatsbürgerschaftsevidenz geführt. Aus der Staatsbürgerschaftsevidenz werden auf Antrag für Personen, die in den Mitgliedsgemeinden ihren Hauptwohnsitz haben, Staatsbürgerschaftsnachweise ausgestellt.